Glaube & Aberglaube im Mittelalter




Frühmittelalter: herrschte in Europa überwiegend Heidentum
  • Heiden waren alle, die nicht Christen, Moslem oder Juden waren und eine andere Religion ausübten
  • Verbreitung von Christentum durch Mönche, teilweise durch Zwang vieler Menschen den christlichen Glauben anzunehmen
  • Kirche und die Geistlichen gewannen immer mehr an Macht
  • Wer immer noch an mehrere Götter, Hexen und Zauberer glaubte, wurde als abergläubisch bezeichnet 
Spätmittelalter: Kritik an Missständen / Hexenverfolgung
  • Kritiker wurde als Ketzer, Hexe oder als vom Teufel besessen bezeichnet
  • Der Glaube an Teufel und Hexen war somit wieder da
  • Jeder konnte als Hexe oder Zauberer beschuldigt werden
  • Am meisten betroffen: geistig kranke Menschen oder Menschen mit umfangreichen Wissen über Medizin und Heilkräuter
  • Ihnen wurde die Schuld an allen Naturkatastrophen, Missernten, Viehsterben, Krankheiten, Missgeburten und Unfruchtbarkeit gegeben
  • Grund: fehlenden Bildung der Bevölkerung,Versuch eine logische Erklärung und einen Schuldigen für alle schlechten Ereignisse zu finden. 


Der Missbrauch von Hexenprozessen 
Nicht nur die Kirche alleine versprach sich einen Vorteil von der Hexenverfolgung und Hinrichtung. Viel Menschen nutzen es aus und beschuldigten ihre Nachbarn, Feinde oder Konkurrenten der Hexerei, um diese aus Hass, Neid oder finanziellen Vorteilen aus dem Weg zu räumen.
Es gab sogar Fälle in denen aus Vergewaltigungsprozessen gegen den Vergewaltiger Hexenprozesse gegen das Opfer wurden, weil diese Frauen angeblich mit Hilfe von Hexerei die Männer verführten.
Zusammen mit den Müttern wurden oft auch Kinder mit verurteilt. Es hieß, dass die Frauen als erstes ihre eigenen Kinder verführen. In verschiedenen Aufzeichnungen lassen sich ganze Familien finden in denen Frauen über Generationen wegen Hexerei hingerichtet wurden.
Die Kosten der Hexenprozesse mussten damals auch von den Angehörigen der Angeklagten getragen werden. Die Richter, Henker und die so genannten Hexenmeister machten damit ein gutes Geschäft. 


Opfer der Hexenverfolgung 

Merga Bien (*Ende der 1560 in Fulda; † Herbst 1603 Fulda) war zum dritten Mal verheiratet mit Blasius Bien, wurde am 19. Juni 1603 wegen Hexerei verhaftet und im Herbst 1603 während der Hexenverfolgungen unter Balthasar von Dernbach auf dem Gerichtsplatz in Fulda hingerichtet. 

Sehr früh wurde sie an einen alten Witwer verheiratet, der aber bald nach der Hochzeit starb. Diese erste Ehe blieb kinderlos.  
Sie heiratete in zweiter Ehe Christoph Orth. Mit ihm hatte sie zwei Kinder. Doch Ehemann und beide Kinder starben kurz hintereinander – vermutlich an der Pest. 
Später im Prozess waren diese Todesfälle ein wichtiger Anklagepunkt. 

Um das Jahr 1588 heiratete sie zum dritten Mal, und zwar Herrn Blasius Bien. 
Schon im März 1603 ließ Hexenmeister Nuss die ersten Verdächtigen verhaften. Merga Bien war eine der ersten Frauen, die Nuss gefangen nahm und nach 14 Wochen Haft und Folter auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ. 

Am 19. Juni 1603 wurde sie inhaftiert und in einen Hundekäfig gesperrt, weil das Gefängnis im Schloss überfüllt war. Dagegen klagte ihr Ehemann vor dem Reichskammergericht in Speyer. Von dort kam ein Mandat, dass sie bessere Haftbedingungen bekommen sollte und auf keinen Fall gefoltert werden durfte, denn es hatte sich herausgestellt, dass sie schwanger war, und aufgrund des damals geltenden Rechts war das Foltern in der Schwangerschaft verboten. 

Vermutlich wurde Merga Bien daraufhin für kurze Zeit freigelassen aber am 4. August abermals verhört. Sie wurde beschuldigt ihren zweiten Ehemann und ihre Kinder vergiftet zu haben. Die entscheidende Anklage aber lautete: Da ihre Ehe mit Blasius Bien 14 Jahre lang kinderlos geblieben war, könne ihre derzeitige Schwangerschaft nur das Werk des Teufels sein. 


Gedenkstätte zu Hexenverfolgung in Fulda 
Nach vielen Wochen Haft gab sie schließlich unter der Folter alle Anschuldigungen zu mit den Worten: „….ach Gott, so will ich es getan haben.“ und wurde im Herbst 1603 auf dem Gerichtsplatz in Fulda verbrannt. Dafür musste Blasius Bien eine Summe von 91,5 Gulden als Hinrichtungskosten an den Hexenmeister Nuss zahlen. 


Maria Holl (*1549 in Altenstadt bei Geislingen; †1627) war eine Gastwirtin in Nördlingen. Sie wurde als "Hexe" angeklagt, überstand aber die Folterungen und wurde freigesprochen. 
Maria Holl heiratete am 20. Mai 1586 Michael Holl im Ulmer Münster. Mit ihm zog sie nach Nördlingen, wo sie am 30. Mai 1587 Bürgerin der Stadt wurde. Dort eröffnete das Ehepaar die Wirtschaft „Die goldene Krone“. In Nördlingen wurde Maria Holl aus Neid wegen ihrer gut laufenden Wirtschaft als "Hexe" angeklagt. Sie überstand als Erste der angeklagten "Hexen" die Folterungen.  


Insgesamt wurde sie 56 Mal gefoltert. Sie bekannte sich stets zu Gott. Keine Grausamkeit brachte sie zu dem Geständnis mit dem Teufel im Bunde zu sein. Viele Bürger setzten sich für sie ein. Am 11. Oktober 1594 wurde sie vom Vorwurf der Hexerei freigesprochen. Ihr Fall war der letzte Hexenprozess in Nördlingen. 






Quellen:  
Behringer Wolfgang, "Hexen und Hexenprozesse in Deutschland", München, Dt. Taschenbuch-Verl., 2010 


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