Die Hexenproben
Die Hexenproben
- bei Inhaftierung
- wenn Folter nicht zum Geständnis führte
- bei Inhaftierung
- wenn Folter nicht zum Geständnis führte
Die Wasserprobe
- Anfang des Mittelalters
Durchführung:
⇢ vermeintliche Hexe wurde entkleidet
⇢ rechte Hand wurde an der großen Zehe des linken Fußes befestigt
⇢ linke Hand wurde an der großen Zehe des linken Fußes befestigt
⇢ Henker ließ sie an einem Seil in ein Gewässer hinab
Dieses Vorgehen wurde bis zu dreimal wiederholt
Erkenntnis:
- ging sie unter war dies kein endgültiger Beweis für ihre Unschuld
Begründung für dieses
Vorgehen:
Es herrschte der Glaube, dass Hexen nicht untergehen können, da
ihnen vom Teufel eine Leichtigkeit des Körpers, als besondere Fähigkeit, verliehen
wurde.
Die Nadelprobe
⇢ Aufsuchen eines vermeintlichen Hexenzeichen
oder Hexenmals am Körper der Beschuldigten
Hexenmal: als Hexenmal wurden Muttermale, Leberflecken,
Narben, Warzen usw. in Betracht gezogen
⇢ Henker sticht in Hexenmale um zu erfahren, ob Blut austritt
Erkenntnis:
keine Äußerung von Schmerzen oder
kein Blut: Hexemal
⇰ daraufhin folgte die Verurteilung zum Tod
Begründung für dieses Vorgehen:
Man ging davon aus, dass Hexen Stellen am
Körper haben, welche gefühllos sind und kein Blut enthalten. Dies galt als
Besiegelung des Bündnisses mit dem Teufel.
Weitere Vorgehensweisen:
Die Hexenwaage
- wurde nur selten eingesetzt
Durchführung:
⇢ Angeklagte wurde gewogen
Erkenntnis:
- Wenn die Angeklagte leichter war als geschätzt galt diese als Hexe
Die Tränenprobe
- bei einem Mangel an Tränen während Folter galt die Angeklagte als schuldig
Damalige Mutmaßung: nur das rechte
Auge einer Hexe ist fähig 3 Tränen zu produzieren


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